Ihre Möglichkeit auf ein zentrumsnahes Grundstück ...

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ImmoNr 021-V1533
Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf
Objektart Grundstück
Objekttyp Wohnen
PLZ 49377
Ort Vechta
Land Deutschland
Wohnfläche 270 m²
Grundstücksgröße 1.009 m²
Anzahl Zimmer 10
Außen-Provision provisionsfrei für den Käufer
ImmoNr 021-V1533 Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf Objektart Grundstück
Objekttyp Wohnen PLZ 49377
Ort Vechta Land Deutschland
Wohnfläche 270 m² Grundstücksgröße 1.009 m²
Anzahl Zimmer 10 Außen-Provision provisionsfrei für den Käufer

Objektbeschreibung: Auf diesem Grundstück von einer insgesamten Größe von 1.009m² befinden sich zwei Gebäude. Das Grundstück ist derzeit in zwei Flurstücke aufgeteilt. Im vorderen Bereich steht ein Einfamilienhaus (Bj. ca. 1950), dass derzeit vermietet ist. Im hinteren Bereich befindet sich ein Bungalow (Bj. ca. 1976). Beide Gebäude sind sanierungsbedürftig.

Wir wurden damit beauftragt, die Immobilien im Gebotsverfahren zu vermarkten.

Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Baujahr 1976
Energieausweistyp Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 13.08.2034
Energieeffizienzklasse E
Endenergiebedarf 158,6 kWh/(m²a)
Baujahr lt. Energieausweis 1976
wesentlicher Energieträger Erdgas leicht
Energieausweisdaten
Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Baujahr 1976
Energieausweistyp Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 13.08.2034
Energieeffizienzklasse E
Endenergiebedarf 158,6 kWh/(m²a)
Baujahr lt. Energieausweis 1976
wesentlicher Energieträger Erdgas leicht

Lage: Das Grundstück befindet sich in einer Seitenstraße im Innerstädtischen Bereich der Stadt Vechta , im Stadtteil Oythe.

Ausstattung: Das Nachverdichtungskonzept der Stadt Vechta genehmigt ein Bauvorhaben von einer Wohnung pro 150 m² Grundstücksfläche, maximal 4 Wohnungen pro Gebäude. Es liegt kein Bebauungsplan vor, somit greift de............. Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.

Sonstiges: Diese Immobilie wird ohne zusätzliche Käufer-Provision angeboten. Wir haben einen entgeltpflichtigen Maklervertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen und sind einseitiger Interessenvertreter der Verkäuferseite, sodass kein provisionspflichtiger Maklervertrag mit einem Kaufinteressenten abgeschlossen wird.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, §47GEG, die Dämmung von Rohren, §69GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§71, 72 GEG.

Berechnen Sie vorab Ihre Finanzierung oder vereinbaren einen Termin für eine maßgeschneiderte Baufinanzierung unter:
https://www.baufinanzierung-vechta.net/

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